ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen - SOFINOR Preisliste 2018
1. Kaufvertrag : Alle Kaufverträge, die zwischen unseren Kunden und uns geschlossen werden, basieren auf der Annahme ausnahmslos aller folgenden Bedingungen. Demzufolge setzen sich bei Uneinheitlichkeiten zwischen unseren und den Geschäftsbedingungen des Käufers die unsrigen jedenfalls durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Kaufverträge anzuwenden, die von uns hergestellte Ware, besonders unter den Markennamen SOFINOR, INOTECH, ARCANIA und Ouest Inox betreffen.
2. Gültigkeit der Preise : Die in der Preisliste, unseren spezifischen Angeboten und der Rechnung genannten Preise sind stets in Euro und exklusive Steuern und Abgaben zu verstehen, ab einer Mindestbestellsumme von 800,- Euro erfolgt die Lieferung frei France Métropolitaine, ausgenommen spezifischer schriftlicher Vereinbarungen. Für das Ausland können Preise in der jeweiligen Währung festgelegt werden, die exklusive Steuern, ab Werk und zuzüglich Versand und Verpackung zu verstehen sind. Die Bestellung und die Rechnung erfolgen in Euro, die Bezahlung in der auf der Rechnung spezifizierten Währung. Spezifische schriftliche Vereinbarungen ausgenommen, haben unsere Preisangebote eine maximale Geltungsdauer von drei Monaten.
3. Bestellungsannahme : Jede Bestellung muss uns schriftlich bestätigt werden. Sie wird erst dann bindend, wenn wir sie mit einer Auftragsbestätigung quittieren. Diese enthält im Falle auch unsere Sonderbedingungen. Nachträgliche Änderungen müssen wiederum schriftlich von uns bestätigt werden
4. Lieferzeiten : Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind lediglich als Absichtserklärung zu verstehen. Sofinor unternimmt alles im Bereich des Möglichen liegende, um die Fristen einzuhalten. Die Liefertermine der "Versand innerhalb 48 Stunden" Service sind anzeigend und nicht vertraglich. Im Falle diese Termine nicht respektiert sind, ist die Sofinor Verantwortlichkeit nicht engagiert. Für Bestellungen von Standardprodukten und Produkten mit dem Vermerk „Versand innerhalb von 48 Stunden“ wird der genaue Liefertermin auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt. Diese Angabe versteht sich in Werktagen (ausgenommen Samstage, Sonntage und Feiertage). Für die Ankäufe in Menge wird die Möglichkeit des Versands innerhalb 48 Stunden von der Handelsabteilung abhängig von der Lagerverfügbarkeit geprüft werden.
5. Änderung oder Annullierung der Bestellung : Jede nach der Auftragsbestätigung erfolgte Änderung oder Annullierung der Bestellung kann nicht akzeptiert werden, wenn bereits mit der Abwicklung, sei es Bevorratung, sei es Herstellung, begonnen wurde. In diesem Falle wird ein anteiliger Unkostenbeitrag berechnet
6. Transport : In jedem Falle wird das Transportrisiko durch den Käufer getragen, ungeachtet anderslautender Geschäftsbedingungen. Unsere Position als Lieferant unseres Kunden beinhaltet nicht die Verantwortung für eventuelle durch den Spediteur verursachte Schäden - gleich, ob er von uns ausgewählt wurde oder nicht. Für den Fall einer Beschädigung der Ware, richten Sie bitte innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung eine schriftliche Reklamation an den Spediteur. Um auch uns eine ausreichende Dokumentation zu ermöglichen, senden Sie bitte eine Kopie dieses Schreibens an Sofinor.
7. Gefahrenübergang : Das Risiko geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware zum Zwecke des Transports übergeben wird. Dies gilt auch, wenn wir uns zu weitergehenden Leistungen wie eben dem Transport verpflichtet haben sollten.
8. Zeichnungen, Pläne, Diagramme : Alle Zeichnungen, Pläne und Diagramme, die von Sofinor erstellt und zur Herstellung spezieller Produkte genutzt werden, müssen vertraulich bleiben. Bei Zuwiderhandlung wird der Käufer zur Rechenschaft gezogen
9. Ersatzteile : Die Preise für die Ersatzteile sind der betreffenden Preisliste zu entnehmen, in Euro bewertet, exklusive Steuern und Abgaben, sowie ab Werk und zuzüglich Versand und Verpackung zu verstehen.
10. Garantie : Wir gewähren unter Beachtung untenstehender Bedingungen bei unseren Produkten eine Garantie von 2 Jahre ab Lieferdatum auf jeglichen Konstruktionsfehler. Diese Garantie beschränkt sich auf das Ersetzen defekter Teile, und umfasst weder Arbeits- noch Anreise- noch jedwede sonstige Kosten des den Ersatz vornehmenden Dienstleisters, da in dem Grossteil der Fälle unsere Vertriebspartner mit Installation und Wartung betraut sind.
Wurde das Produkt entsprechend einer vorherigen Vereinbarung direkt bei dem Endkunden von Sofinor selbst installiert, dann - und nur dann - werden auch Arbeits- und Anreisekosten übernommen. Die Garantie beschränkt sich allgemein auf den verkehrsüblichen Gebrauch, und schliesst Fehler, die durch unsachgemässe Montage, Nutzung und Wartung, sowie Installation (Gas, Wasser, Elektrik, Mechanik u.ä.) entstehen, aus. Eventuelle Kosten zur Überprüfung der Übereinstimmung von tatsächlicher Installation und der Installationsempfehlung werden von dem Käufer oder dem Installateur getragen. Glasteile sind grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen. Das Ersetzen eines Teils hat nicht die Erneuerung oder Verlängerung der Garantiedauer zur Folge. In keinem Falle können wir zur Verantwortung gezogen werden für direkte oder indirekte Folgen eines Mangels, weder für Personen- noch für Sachschäden. Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind : - normale Abnutzung des verwendeten Materials und solche, die auf mangelhafte Wartung durch den Käufer zurückzuführen ist - Fehler, die von einem Eingriff ohne unsere Zustimmung herrühren.
11. Anzahlung : Die durch den Käufer geleisteten Anzahlungen sind vom Rechnungspreis abzuziehen ; Ihre Nichtleistung stellt keinen Grund dar, sich von dem Vertrag zurückzuziehen..
12. Bezahlung : Vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen sind unsere Rechnungen
für Kunden, die durch unsere Kreditversicherung gedeckt sind, innerhalb einer
Frist von 30 Tagen zahlbar. Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.
Daher führt die vollständige oder teilweise Nichtzahlung der Rechnung zum
Fälligkeitsdatum automatisch ohne vorherige Mahnung zu unserem Anspruch
auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des unbezahlten
Rechnungsbetrags inkl. MwSt. sowie einer Pauschalentschädigung für die
Einziehungskosten über 40 Euro und dies unbeschadet der Rückerstattung
sonstiger Unkosten, die durch die Einziehung der zu zahlenden Forderung
entstanden sind (Gesetz vom 31.12.1992). Für vorzeitige Bezahlung wird kein
Rabatt gewährt. Für das Nichteinhalten einer einzigen Fälligkeitsfrist behalten
wir uns das Recht vor :
- sofortige Zahlung aller laufenden Rechnungen zu fordern
- Erstattung aller bereits erfolgten Leistungen zu fordern
- laufende Lieferungen zu unterbrechen, laufende Bestellungen zu annullieren
und alle gesetzlichen Mittel auszuschöpfen, um unsere Forderung so schnell
wie möglich beglichen zu sehen. Hat sich der Käufer bei einer vorangegangenen
Bestellung seinen Pflichten entzogen (z.B. die Rechnung nicht fristgerecht
beglichen), kann ihm die Erfüllung eines Geschäftswunsches mindestens bis
zu dem Zeitpunkt verweigert werden, in dem er ausreichende Sicherheiten
vorweist oder sofortige Zahlung garantiert.
13. Eigentum : Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungspreises Eigentümer der betreffenden Ware. Die Nichtbezahlung des Rechnungsbetrags oder auch nur eines Teils dessen kann die Rückforderung der gelieferten Ware zur Folge haben. Das Risiko ist in jedem Falle bei Verlassen der Fabrik auf den Käufer übergegangen. Geleistete Anzahlungen können zur Deckung eventueller Wiederverkaufsverluste einbehalten werden.
14. Zuständiges Gericht : Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist alleinig das Tribunal de Lille unter Anwendung französischen Rechts zuständig, ungeachtet jedweder anderslautender Klausel in den Geschäftsbedingungen unserer Kunden.
15. Modelle, Fotos, Skizzen : Modelle, Fotos, Skizzen u.ä. dienen lediglich zur Veranschaulichung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Produkte ohne Ankündigung zu ändern. Gleiches gilt für jegliche Angaben, Abmessungen, Empfehlungen, die in unseren diversen Dokumenten, Katalogen, Preislisten, Gebrauchsanweisungen u.ä. zitiert sind und ebenfalls jederzeit ohne Ankündigung geändert oder gelöscht werden können.
16. DEEE : Auf Grund der Verordnung Nr 2014-928 vom 23/8/2014 (Directive DEEE) bezüglich der Entsorgung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Geräten hat der Käufer für die Finanzierung und die Organisation der Entsorgung von kaputten Geräten Sorge zu tragen. Im Fall einer Kontrolle steht es dem Produzenten zu, vom Kunden die Aushändigung der entsprechenden Dokumente über die Geräte und die damit verbundenen Pflichten zu verlangen. Nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Kunde für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich und hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Fabrikant behält sich das Recht auf Rückerstattung, der ihm entstandenen Kosten, durch den Käufer vor.